Reines Wasser aus geschützten Wasserschutzgebieten
Unser Trinkwasser muss höchsten Qualitätsanforderungen an Reinheit und Geschmack entsprechen. Und um das sicherzustellen, gewinnt die Purena GmbH Wasser in besonders geschützten Gebieten. Hier wird alles, was die Qualität des Grundwassers beeinträchtigen könnte, überwacht und reguliert – damit bestes Trinkwasser aus Ihrem Hahn kommt.
Hält jeder Prüfung stand: Unsere Trinkwasserqualität
Unser geliefertes Wasser erfüllt alle Anforderungen der strengen Trinkwasserverordnung. Zur Kontrolle der Trinkwasserqualität lassen wir regelmäßig Wasserproben auf ihre relevanten Einzelbestandteile prüfen. Das geschieht in anerkannten Laboren mit zugelassenen Verfahren und modernster Technik – damit spüren die Labore auch geringste Abweichungen von den Vorgaben der Trinkwasserverordnung auf und handeln entsprechend. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass die Werte unseres Trinkwassers weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzen für die Trinkwasserqualität in Deutschland liegen. Und davon können Sie sich in den folgenden Analysen selbst ein Bild machen:
- Trinkwasseranalyse für die Stadt Wolfenbüttel und die Ortsteile Ahlum, Atzum, Groß Stöckheim, Halchter, Linden und Wendessen
- Trinkwasseranalyse für die Wolfenbütteler Ortsteile Adersheim, Fümmelse, Leinde und Salzdahlum
Härtebereiche unseres Trinkwassers
Ein weiterer wichtiger Maßstab für die Trinkwasserqualität ist die Wasserhärte.
Für die Stadt Wolfenbüttel und die Ortsteile Ahlum, Atzum, Groß Stöckheim, Halchter, Linden und Wendessen gilt:
- Durchschnittliche Gesamthärte von 10° deutscher Härte, das entspricht dem Härtebereich mittel
- Aufbereitungsstoffe: Schwefelsäure, Aluminiumsulfat, Weißkalkhydrat, Natronlauge, Chlor, Pulveraktivkohle, schwachanionisches Flockungshilfsmittel
Für die Wolfenbütteler Ortsteile Adersheim, Fümmelse, Leinde und Salzdahlum gilt:
- Durchschnittliche Gesamthärte von 3,2° deutscher Härte, das entspricht dem Härtebereich weich.
- Aufbereitungsstoffe: Schwefelsäure, Aluminiumsulfat, Weißkalkhydrat, Natronlauge, Chlor, Pulveraktivkohle, schwachanionisches Flockungshilfsmittel.
Alle eingesetzten Aufbereitungsstoffe sind zur Trinkwasseraufbereitung nach § 11 der Trinkwasserverordnung zugelassen.