FAQs – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Energie, den Stadtwerken Wolfenbüttel und ihren Leistungen.

Ja, bei Preisänderungen für Strom und Erdgas informieren wir Sie persönlich per Brief sowie über die örtliche Presse und unsere Website. Bei Anpassungen der Wasser- und Abwasserpreise entfällt die Benachrichtigung per Brief. 

Entweder Sie teilen den Stadtwerken Wolfenbüttel Ihren Zählerstand zum Stichtag mit oder es erfolgt eine rechnerische Abgrenzung auf Basis Ihrer letzten Verbräuche. 

Wir sind vor Ort, direkt vor Ihrer Haustür, und immer für Sie da! Gemäß unserem Leitsatz „Wir leben Energie!“ versorgen wir Sie nicht nur zuverlässig mit Strom, Gas, Wasser, sondern engagieren uns auch für die Menschen in unserer Stadt und in der Region. Vom Versorger zum Fürsorger lautet unsere Devise: So fördern wir beispielsweise sportliche, kulturelle sowie soziale Projekte und versuchen, Ihr Leben bunter zu machen. Wir lassen unser Energie-Herz Tag für Tag schlagen – für Alt und Jung.

Sollten Sie also einmal Fragen zu unseren Produkten oder ein sonstiges Anliegen haben, erreichen Sie unsere Mitarbeiter des Servicezentrums telefonisch unter 05331 408-0 oder persönlich bei uns am Wasserwerk 2.

Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!

Der Notdienst der Stadtwerke Wolfenbüttel steht für Sie 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr bereit – telefonisch unter 05331 408-111. Bitte prüfen Sie aber zuvor, ob es sich um eine Netzstörung oder um eine Störung in Ihrer Hausanlage handelt. Bei einer Störung Ihrer Hausanlage müssen Sie sich an Ihren Installateur wenden. 

Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch das Drücken des Lichtschalters – das sogenannte "konkludente Verhalten" –, kommt automatisch der Energieliefervertrag mit uns als Ihrem Grundversorger zustande.

Sie wollen im Grundversorgungsvertrag bleiben?
Dann müssen Sie uns beim Einzug schriftlich mitteilen, dass Sie nun von uns Energie beziehen. Wir bestätigen Ihnen den Vertragsabschluss schriftlich.

Sie wollen den Energie-Liefervertrag wechseln?
Wenn Sie nach dem Einzug nicht weiter in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und sich einen neuen Lieferanten suchen.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden in der Niederspannung – Strom – beziehungsweise im Niederdruck – Gas – zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen.

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf diese Grundversorgung. Gesetzliche Grundlage stellt der § 36 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) und/oder die Gasgrundversorgungsverordnung (Gas GVV) dar.

Wenn Ihr aktueller Energiebezug beziehungsweise -verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch einen Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet und ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

Netzbetreiber sind Energieversorgungsunternehmen, die Leitungsnetze für Strom oder Gas betreiben. Hierbei gibt es wiederum vorgelagerte Netze und deren Betreiber sowie Netze, an der Endverbraucher angeschlossen sind. Im Stadtgebiet Wolfenbüttel und den Ortsteilen betreiben die Stadtwerke Wolfenbüttel das Strom- und Gasnetz.

Netznutzer sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Energie in ein Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz einspeisen oder daraus beziehen.

Die Netzentgelte zahlt der Kunde für die Inanspruchnahme des Netzes zur Strom- und/oder Erdgasversorgung. Mit den Entgelten decken die Netzbetreiber ihre Kosten, zum Beispiel für die Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb der Leitungen. Die Netzentgelte sind Teil des Strom- und Erdgaspreises, den der Kunde an seinen Lieferanten zahlt. 

Der Strom wird unter anderem an der Strombörse European Energy Exchange (EEX) gehandelt. Diese ist eine öffentlich-rechtliche Börse mit Sitz in Leipzig und ist vergleichbar mit der Aktienbörse in Frankfurt. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Strombedarf über Großhändler zu decken. 

Netzbetreiber gehen mit Städten und Gemeinden in der Regel langfristige Verträge ein, in denen die Parteien die Nutzung des öffentlichen Raums zur Errichtung und Betrieb von Versorgungsleitungen regeln. Für diese Nutzung entrichtet der Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe an die Kommune. 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat im Jahr 2000 in Kraft und sollte den Ausbau von regenerativen Energieversorgungsanlagen fördern sowie dem Klimaschutz dienen. Seit 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben. Damit treten Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dem momentanen Energiepreisanstieg entgegen und sorgen für Entlastung.

Das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) soll die Energieeffizienz steigern, indem es Anlagen fördert, die neben der elektrischen Energie auch die entstehende Wärme nutzen. 

Nein, Erdgas ist ungiftig – das Einatmen ist demnach völlig ungefährlich. Der unangenehme Geruch entsteht durch das Beimischen von Odorier-Geruchsstoffen und dient als „Warnsignal“ bei austretendem Gas, etwa durch Lecks. 

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um den Notdienst der Stadtwerke Wolfenbüttel unter der Rufnummer 408-0 oder die Feuerwehr anzurufen. Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Handy nur außerhalb. 

Die Wasserhärte im Wolfenbütteler Versorgungsgebiet beträgt zwischen 3° und 10° deutscher Härte. Bitte beachten Sie bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln die Hinweise der Hersteller, die sich meist auf der Rückseite der Verpackungen befinden.

Den Härtebereich mittel haben wir in der Stadt Wolfenbüttel und folgenden Ortsteilen: 

Ahlum,
Atzum,
Groß Stöckheim,
Halchter,
Linden,
Wendessen. 

Den Härtebereich weich haben wir in folgenden Ortsteilen: 

Adersheim, 
Fümmelse,
Leinde,
Salzdahlum. 

Die Trinkwasseranalyse ist nachzulesen auf unserer Website. 

Nein, im Gegenteil. Mineralien wie Calcium- und Magnesiumcarbonat sind wichtige Mineralstoffe für den Körper. 

Nein, Mineralwässer können im Gehalt der Mineralstoffe sehr unterschiedlich sein. Für gesunde Menschen sind sie unproblematisch. Bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Bluthochdruck, sollten Betroffene jedoch auf einen niedrigen Natriumgehalt achten und die Marke öfter mal wechseln. Hohe Sulfatgehalte wirken darüber hinaus abführend und sind für Kinder nicht geeignet. Trinkwasser hingegen kann man so viel trinken, wie man will. 

Pro Kopf sind das im Schnitt 129 Liter pro Tag. 

Ihre Zählerstände können Sie uns auf unterschiedlichen Wegen mitteilen:

Wenn Sie einen Strom-, Gas- und/oder Wasserliefervertrag mit uns abgeschlossen haben, dann können Sie Ihre Zählerstände im Kundenportal unter dem Menüpunkt Abrechnung – Zählerstandsmeldung erfassen. Hierzu ist eine Registrierung im Kundenportal notwendig.

Wenn Sie sich einen anderen Lieferanten ausgesucht haben, können Sie uns ebenfalls Ihre Zählerstände mitteilen. Hierfür ist keine Registrierung notwendig, sondern lediglich die Kombination aus Postleitzahl, Zählernummer und Energieart.

Zählerstandsmeldungen per E-Mail können Sie an messwerte@stadtwerke-wf.de senden.

Ihre Zählerstände können Sie uns auf unterschiedlichen Wegen mitteilen:
Damit wir Ihren Zählerstand richtig zuordnen können, ist es wichtig, dass Sie uns die korrekte Zählernummer mitteilen. 
Wo finden Sie Ihre Zählernummer und den Zählerstand? Schauen Sie sich die hier abgebildeten Beispielzähler an:
 

Wichtig ist, dass Sie die Zählernummer vollständig ohne Leerzeichen, inklusive führender Nullen und mit numerischem Beginn übermitteln. Lediglich das Baujahr, welches in den Abbildungen A und B mit einem Bindestrich getrennt hinter der Zählernummer steht, dürfen Sie nicht eingeben.

Abbildung B = 12345678
Abbildung C = 1EMH0012345678
Abbildung E = 6ELS1234561234

Weitere Fragen? 

Wir stehen jederzeit zur Verfügung.

Servicezentrum

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Telefon: Telefon: 05331 408-114

Telefax: Telefax: 05331 408-422