Entgelte für Mehr- und Mindermengen
Veröffentlichung nach § 13 Absatz 3 StromNZV
Wir berechnen die Jahresmehr- und Jahresmindermengen im Rahmen einer rollierenden Ablesung jeweils nach Ablauf eines Abrechnungsjahres. Dabei nehmen wir für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen jeweils den monatlichen Durchschnittspreis wie er auf der Webseite des BDEW veröffentlicht ist. Den monatlichen Durchschnittspreis ordnen wir dem jeweiligen Abrechnungsmonaten zu und verrechnen ihn mit der USt.. Davon unabhängig stellen wir die Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Umlagen aus dem KWK-G in Rechnung.