So melden Sie ihre Neuanlage an

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt alles zum Netzanschluss Ihrer EEG- oder KWK-Anlage. Wichtige Unterlagen, zum Beispiel die entsprechenden Datenblätter, stehen als Download für Sie bereit. Die dargestellten Schritte bilden den Ablauf des Netzanschlussverfahrens in abstrakter Form ab. Im Einzelfall können sich auch Abweichungen von den dargestellten Prozessschritten ergeben.

Anmeldung Ihrer Neuanlage
Hier erfolgt die Online-Anmeldung von EEG- und KWK-Anlagen durch Ihren Installationsbetrieb / Elektroinstallateur.

Registrierung im Installateursportal
Wenn Sie als Installationsbetrieb / Elektroinstallateur noch nicht bei uns gelistet sind, müssen Sie sich bitte vorab registrieren.

Planung Ihrer EEG- und KWK-Anlage 


Für die Auswahl des Standorts und die Erstfestlegung der technischen Anschlusslösung können Sie sich bei Bedarf an ein Fachunternehmen wenden. Eine ebenfalls ggf. erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung ist bei der zuständigen Fachbehörde zu beantragen. Der Genehmigungsantrag oder der -bescheid sind jedoch nicht erforderlich, um die Bearbeitung Ihrer Netzanschlussanfrage durch uns auszulösen.
Für den Anschluss und den Betrieb von Erzeugungsanlagen ans Netz der Stadtwerke Wolfenbüttel gelten insbesondere die nachfolgend dargestellten Anschlussbestimmungen:

 

Anschluss an das Niederspannungsnetz


Für Anschluss und Betrieb von neu errichteten Erzeugungsanlagen, die am Niederspannungsnetz der Stadtwerke Wolfenbüttel angeschlossen werden sollen, gelten in technischer Hinsicht neben den Technischen Anschlussbestimmungen TAB 2012 die VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100 sowie ergänzend die BDEW TAR 2019.
Weisen Sie nicht nach, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt sind, müssen wir grundsätzlich die endgültige Betriebserlaubnis für Ihre Erzeugungsanlage verweigern, vgl. § 4 NELEV.

 

Anschluss an das Mittelspannungsnetz 


Für Anschluss und Betrieb von neu errichteten Erzeugungsanlagen, die am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Wolfenbüttel angeschlossen werden sollen, ist in technischer Hinsicht die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 anzuwenden.
Weisen Sie nicht nach, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt sind, müssen wir grundsätzlich die endgültige Betriebserlaubnis für Ihre Erzeugungsanlage verweigern, vgl. § 4 NELEV.
Die VDE-Anwendungsregeln können bei den Stadtwerken Wolfenbüttel eingesehen werden. Sie sind auch beim VDE erhältlich.

Technische Vorgaben u. a. zur Fernsteuerbarkeit


Im Zusammenhang mit dem Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage sind außerdem die technischen Vorgaben u. a. zur Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage gemäß § 9 EEG 2021 zu beachten. Die Fernsteuerbarkeit dient beispielsweise dazu, dass auf die Erzeugungs- bzw. Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage zugegriffen werden kann, wenn andernfalls ein Netzengpass entstünde (mehr dazu unter der Rubrik „Fernsteuerbarkeit und Redispatch 2.0“).

 

Messkonzept


Bei der Entscheidung für ein Messkonzept können Sie das VBEW-Messkonzepte-Handout als Orientierungshilfe heranziehen. Dies entbindet Sie jedoch nicht davon, das Messkonzept im Einzelfall mit uns abzustimmen.
 

Erweiterung oder Veränderung von Erzeugungsanlagen


Bitte beachten Sie, dass auch die Erweiterung oder Veränderung einer bestehenden Erzeugungsanlage bei den Stadtwerken Wolfenbüttel gemeldet werden muss, etwa wenn damit eine geänderte Einspeiseleistung einhergeht oder sonstige Auswirkungen auf das Stromnetz für die allgemeine Versorgung zu erwarten sind.
 

Checklisten


Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie je nach Anwendungsfall eine Checkliste der Unterlagen zusammengestellt, die wir von Ihnen benötigen.
 

Netzanschlussanfrage

 

Zunächst melden Sie bitte Ihre geplante EEG- oder KWK-Anlage zum Anschluss an das Netz an. Hierfür sind bei den Stadtwerken Wolfenbüttel die Mitarbeiter des Teams Netzmanagement (Kontakt im oberen Bereich der Seite) zuständig. Die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz kann auch von einem bei den Stadtwerken eingetragenen Installateur erfolgen. In der Regel verfügen die im Netzgebiet ansässigen Elektroinstallationsfirmen über eine Zulassung bei den Stadtwerken.

Für die Anmeldung Ihrer geplanten EEG- oder KWK Anlage reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gelten grundsätzlich die VDE-AR-N 4105, die VDE-AR-N 4100 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und damit das übliche Anmeldeverfahren.
Es ist jedoch möglich, ein vereinfachtes Verfahren nach der VDE-AR-N 4105 für steckerfertige Erzeugungsanlagen anzuwenden, sofern die Leistung der Anlage 600 Wp nicht überschreitet und eine spezielle Energiesteckdose für den Anschluss der Erzeugungsanlagen vorhanden ist.

Das entsprechende Anmeldeformular sowie eine Checkliste über alle einzureichenden Informationen und Unterlagen stellen wir Ihnen hier bereit.

Checkliste Steckerfertige PV-Anlagen

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 Wp
Bitte berücksichtigen Sie vor der Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage die nachfolgenden Punkte:

  • Sofern es sich bei Ihrem Stromzähler nicht um einen Zweirichtungszähler handelt, muss der Austausch des Stromzählers in einen Zweirichtungszähler erfolgen. Soweit wir Messstellenbetreiber sind, entnehmen Sie die Kosten für den Zählertausch bitte unseren aktuell gültigen Preisblättern.
  • Schließen Sie nur steckerfertige Erzeugungsanlagen an, bei denen der Hersteller sowohl ein Einheitenzertifikat als auch ein Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorlegen kann.
  • Elektrische Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dies wird sichergestellt, wenn Ihre Erzeugungsanlage und der Anschluss den anerkannten Regeln der Technik, im Besonderen der VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4100 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. Ihr Elektroinstallateur kann Sie hier unterstützen.
  • Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen nur über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden. 
  • Auch für steckerfertige Erzeugungsanlage gelten die Meldepflichten, die sich insbesondere aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ergeben.

Netzverträglichkeitsprüfung 


Nach Eingang Ihrer Netzanschlussanfrage wird sich ein Mitarbeiter des Teams Einspeiser (einspeiser@stadtwerke-wf.de) der Stadtwerke Wolfenbüttel mit Ihnen in Verbindung setzen. Soweit wir für die Bearbeitung Ihrer Netzanschlussanfrage zuständig sind, werden wir diese nach dem Pflichtenprogramm des § 8 Abs. 5 und 6 EEG bearbeiten. Für KWK-Anlagen findet § 8 EEG ebenfalls Anwendung (§ 3 Abs. 1 S. 2 KWKG). 
Sollten wir nach Eingang Ihrer Netzanschlussanfrage noch weitere Informationen von Ihnen benötigen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie, dass erst bei Vorlage aller Anmeldeunterlagen eine Aussage zum geeigneten Netzverknüpfungspunkt im Netz der Stadtwerke Wolfenbüttel getroffen werden kann. 

Herstellung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses 


Bei der Bauausführung der Anschlussanlage durch einen fachkundigen Dritten sind u. a. die bereits oben unter 1. erwähnten Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) sowie die VDE-Anwendungsregeln und technischen Vorgaben u. a. zur Fernsteuerbarkeit zu beachten.

Messstellenbetrieb

Anschließend werden die Messeinrichtungen durch die Stadtwerke Wolfenbüttel als grundzuständigem Messstellenbetreiber gesetzt. Alternativ können Sie als Anlagenbetreiber auch einen Dritten im Sinne von § 5 Messstellenbetriebsgesetz beauftragen oder den Messstellenbetrieb selbst übernehmen, soweit Sie als Betreiber der Messstelle die gesetzlichen Anforderungen, die das Messstellenbetriebsgesetz an einen Dritten stellt, auch selbst erfüllen. Für die Einzelheiten verweisen wir Sie auf § 10a EEG und § 14 KWKG sowie auf das Messstellenbetriebsgesetz.

Inbetriebnahme bzw. Aufnahme des Dauerbetriebs Ihrer EEG- oder KWK-Anlage


Die Inbetriebnahme bzw. Aufnahme des Dauerbetriebs Ihrer EEG- oder KWK-Anlage erfolgt durch den Errichter der Anlage und Sie, am besten im Beisein eines Mitarbeiters der Stadtwerke Wolfenbüttel.

Förderung des erzeugten Stroms


Einspeisevertrag 

Nach der Inbetriebnahme bzw. Aufnahme des Dauerbetriebs Ihrer EEG- und KWK-Anlage bieten wir Ihnen den Abschluss eines Vertrages über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien bzw. aus Kraft-Wärme-Kopplung an. 

Fördermodalitäten 

Die Auszahlung der gesetzlichen Förderung erfolgt regelmäßig, soweit nicht anders gewünscht, durch monatliche Abschläge. Zur Klärung der Frage, welche Dokumente von Ihnen hierfür ggf. noch einzureichen sind, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Vorgaben der §§ 21b, 21c EEG 2021. 

Registrierung von Einheiten sowie von EEG- und KWK-Anlagen 

Betreiber von Einheiten sowie von EEG- und KWK-Anlagen sind u. a. dazu verpflichtet, sich selbst sowie ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Für Anlagenbetreiber, die die erforderlichen Angaben nicht an das Register übermitteln, wird der Anspruch auf finanzielle Förderung nach dem EEG bzw. nach dem KWKG nicht fällig. Außerdem verringert sich der anzulegende Wert bzw. die Zuschlagshöhe um 20 %. Bei EEG-Anlagenbetreibern, die zusätzlich keine Meldung nach § 71 Nr. 1 EEG 2021 abgeben (sog. Jahresmeldung gegenüber den Stadtwerken Wolfenbüttel), sieht das Gesetz sogar vor, dass sich der „anzulegende Wert“ auf null verringert, § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG 2021.  

Einzelheiten zum Marktstammdatenregister finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Zulassung Ihrer KWK-Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Betreiber von KWK-Anlagen können nach Maßgabe des KWKG eine finanzielle Förderung erhalten. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist u. a. eine Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des BAFA.

Gesetzliche Grundlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Weitere Fragen? 

Wir stehen jederzeit zur Verfügung.

Gökhan Birkan 

Einspeiser

Telefon: Telefon: 05331 408-233

Telefax: telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr.