Pressemitteilung | 23.05.2024
Mehr Energiewende, weniger Netzentgelte
Gesetzliche Neuerung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Stadtwerke Wolfenbüttel setzen Erleichterungen für Nutzerinnen und Nutzer von Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeichern um
WOLFENBÜTTEL. Wer mit Wärmepumpe heizt, den eigenen Elektrowagen mit Ökostrom lädt oder einen Stromspeicher inklusive Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat, leistet viel für die Energiewende – und profitiert nun von vergünstigten Netzentgelten. Denn die Bundesregierung hat den §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum 1. Januar 2024 geändert. Nun muss es für jede neu ans Netz angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Netzbetreibern verpflichtend eine Vereinbarung über netzdienliches Verhalten geben. Das heißt, dass bei drohenden Überlastungen Netzbetreiber wie die Stadtwerke Wolfenbüttel die Leistung etwa von Wärmepumpen oder Wallboxen temporär auf ein Mindestlevel senken dürfen. Im Gegenzug werden Kundinnen und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in ihren Tarifen finanziell belohnt, die Netzentgelte werden für sie reduziert. „Mit der Möglichkeit, die Leistung in Notfällen zu dimmen, sichern wir ein stabiles Stromnetz, auch wenn künftig immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher ans Netz angeschlossen werden. Deswegen haben wir für unsere Kundinnen und Kunden den neuen Tarif WF-greenhome eingeführt,“ erklärt Vera Steiner, kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtwerke Wolfenbüttel.
Vorteile des WF-greenhome
Der Tarif WF-greenhome des lokalen Energiedienstleisters unterscheidet sich durch einen geringeren Arbeitspreis, im Vergleich zu den anderen Tarifen der Stadtwerke Wolfenbüttel. Der WF-greenhome besteht aus zwei Modulen, zwischen denen Kundinnen und Kunden wählen können, insofern sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung haben. Das erste Modul zeichnet sich durch eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte aus, wodurch eine Gutschrift von bis zu 157,72 € pro Jahr möglich ist. Modul 1 eignet sich für Kundinnen und Kunden die ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht über einen separaten Zähler betreiben können. Das zweite Modul hingegen setzt einen separaten Zähler für die steuerbaren Verbrauchsein-richtungen voraus. Die Kostenersparnis im Modul 2 ergibt sich durch einen nochmals geringeren Arbeitspreis für den Strombedarf der steuerbaren Verbrauchseinrichtung, welcher im Vergleich zum ersten Modul 9 ct/kWh günstiger ist. Modul 2 eignet sich besonders für Kundinnen und Kunden die schon einen separaten Zähler besitzen oder diesen mit wenig Aufwand nachrüsten können und mehr als 2.000 kWh pro Jahr über die steuerbare Verbrauchseinrichtung beziehen.
Ältere Geräte können nachgemeldet werden
Vor dem 1. Januar 2024 war die Vereinbarung über die Teilnahme am §14a EnWG für Verbraucherinnen und Verbraucher freiwillig und nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einem separaten Zähler möglich. „Jetzt können alle Nutzerinnen und Nutzer von den geringeren Netzentgelten profitieren“, betont Matthias Tramp, technischer Geschäftsführer der Stadtwerke. Die Leistung der Geräte wird nur im Notfall eingeschränkt, wenn das Stromnetz besonders belastet ist. Dabei ist der Basisstrom jederzeit gesichert, die Geräte laufen also weiter. Haushaltsstrom ist von der Regelung nicht betroffen.
Der Geschäftsführer ergänzt: „Alle Kundinnen und Kunden können ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nun über das Formular auf der Website der Stadtwerke Wolfenbüttel unter: https://www.stadtwerke-wf.de/netze/service/steuerbare-verbrauchseinrichtungen.html anmelden. Dies gilt sowohl für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, als auch für alle Neuanlagen. Mit dem Formular ist das jeweils passende Modul durch den Kunden zu wählen.“
Die Neuregelung des §14a EnWG hat auch noch einen weiteren Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher: Bisher konnten Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ans Stromnetz ablehnen oder verzögert vornehmen, wenn eine Überlastung des Netzes drohte. Nun ist dieses Risiko gebannt, so können alle Anlagen zeitnah angeschlossen werden und Nutzerinnen und Nutzer profitieren automatisch von reduzierten Netzentgelten.