Unser WF-greenhome
Unsere Lösung für Ihre neue Wärmepumpe, Wallbox, Stromspeicher und Klimaanlage –
der WF-greenhome
Sichern Sie sich mit unserem WF-greenhome attraktive Konditionen und unterstützen zudem den Umstieg auf neue Technologien.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten, danach erfolgt eine Verlängerung um jeweils einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.
Ihre Vorteile
- reduzierte Netzentgelte
- attraktive Preise
- Beitrag zur Energiewende
- Netzstabilität
- Umweltfreundlich
Voraussetzungen für den Abschluss unseres WF-greenhome Tarifes:
Für den Abschluss des WF-greenhome Tarifes benötigen Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung!
Unter steuerbaren Verbraucheinrichtungen gemäß §14a EnWG werden Geräte verstanden, deren Leistung über 4,2 kW beträgt. Hierzu zählen:
- private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
- Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert sind
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).
Preise WF-greenhome
(Preisstand 01.05.2024)
Grundpreis* | Arbeitspreis | Pauschale Entgeltreduzierung** | |
---|---|---|---|
Modul 1 | 11,59 EUR/Monat | 28,90 ct/kWh | 157,22 EUR/Jahr |
Modul 2 | 11,59 EUR/Monat | 19,90 ct/kWh | - |
Die genannten Preise sind Endpreise und enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer von 19 %.
* Der Grundpreis beinhaltet den Preis für einen Ein- oder Zweitarifzähler (konventionelle oder moderne Messeinrichtung).
**Die Pauschale Reduzierung wird jedes Jahr neu berechnet und wird im Preisblatt: Entgelte für die Netznutzung des Netzbetreibers Stadtwerke Wolfenbüttel veröffentlicht. Das Gesamtnetzentgelt kann nicht unter 0,00 € sinken.
Welches Modul ist für Sie geeignet?
Modul 1 (pauschale Netzentgeldreduzierung)
- ist die Standardvariante. Es wird kein zweiter Zähler benötigt.
- Sie erhalten eine vom Verbrauch unabhängige, pauschale Entlastung auf die Netzentgelte
- Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom jeweiligen Netzentgelt Ihres zuständigen Netzbetreibers
- Wird standardmäßig bei Inbetriebnahme einer nach §14a EnWG teilnahmeverpflichtenden Verbrauchseinrichtung als Reduzierungslogik von Ihrem Netzbetreiber an Ihren Lieferanten für die Abrechnung mitgeteilt
Eignet sich für Kunden, die ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht über einen separaten Zähler betreiben.
Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung)
- setzt einen separaten Zähler voraus
- Sie erhalten eine vom Verbrauch abhängige prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises der Netzentgelte für die Energiemenge des steuerbaren Verbrauchs um 60 %
- Auch hier ist die Höhe der Entlastung letztlich abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers
- Wechsel in Modul 2 muss durch Sie beim jeweiligen Energielieferanten beauftragt werden - wenn nicht, wird die Reduzierung automatisch mit der Berechnungsgrundlage aus Modul 1 berechnet
Eignet sich für Kunden, die einen separaten Zähler besitzen oder diesen mit wenig Aufwand nachrüsten können und mehr als 2.000 Kilowattstunden pro Jahr über die steuerbare Verbrauchseinrichtung beziehen.